Deepfake- und KI-Inhalte können strafrechtlich relevant sein
Sümeyye Yalçın, 6. Februar (Hibya) – Mit der raschen Verbreitung von Künstlicher Intelligenz und Deepfake-Technologien nehmen auch die Diskussionen über rechtliche Verantwortung zu. Rechtsanwalt Mehmet Mert Sergen äußerte sich dazu.
Rechtsanwalt Sergen erklärte, dass der Einsatz von KI und Deepfake an sich keine Straftat darstellt, die damit begangenen Handlungen jedoch nach dem türkischen Strafgesetzbuch schwere Sanktionen nach sich ziehen können.
Er betonte, dass der Begriff „Deepfake“ zwar nicht ausdrücklich im Gesetz genannt wird, die damit begangenen Taten jedoch eindeutig strafbar sind.
Wenn Ehre, Privatleben, personenbezogene Daten oder Vermögen einer Person betroffen sind, falle Deepfake unmittelbar in den Bereich des Strafrechts.
Deutsche Nachrichtenagentur Austrian News Agency